1. Was muss in der Kün­di­gung eines Mietvertrags stehen?

1. Was muss in der Kün­di­gung eines Mietvertrags stehen?
  • 05.09.2022
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1. Was muss in der Kün­di­gung eines Mietvertrags stehen?

Die Mietvertragskündigung ist generell nur in schriftlicher Form gültig. Das bedeutet: Sie können diesen nicht über E-Mail, Fax oder WhatsApp kündigen bei Ihrem Vermieter kündigen. Um Ihren Miet­vertrag richtig zu kündigen, müssen Sie allerdings auch noch einige inhaltliche Aspekte beachten. 

Um Ihren Mietvertrag für die Wohnung oder Haus rechtswirksam zu kündigen, sollten das jeweilige Kündigungsschreiben folgende Infomationen beinhalten:

Die Anschrift Ihres Vermieters

> Die Adresse Ihrer Wohnung oder Haus

> Der Zeitpunkt der Kündigung

> Eine Aufforderung an den Vermieter Ihre Kündigung zu bestätigen

> Hinweis für die Übergabe einen Termin zu vereinbaren

> Unterschriften aller Hauptmieter

 

Für die Kündigung ist es zudem wichtig, dass Sie eine Kündigungsform festhalten, wie ordentlich oder fristlos. Wenn Sie hierbei die Kündigung mit der jeweiligen Frist einhalten, handelt es sich hierbei um eine ordentliche Kündigung. Hierfür müssen Sie als Mieter keine Begründung angeben. Wenn es sich um eine fristlose Kündigung handeln sollte, dann müssen Sie eine wichtige Begründung für die fristlose Kündigung vorlegen.